Grün Schwarze Koalition - der neue Vertrag!
07. Mai 2026
Am 08. März 2026 wurde in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. In dieser Wahl haben Grüne und CDU jeweils 56 Landtagsmandate errungen, wobei auf die Grünen 13 Direktmandate und 43 Listenmandate entfallen und auf die CDU 56 Direktmandate. Der Vorsprung der Grünen auf die CDU beträgt 0,5 %, was etwas mehr als 27.000 Wählerstimmen bedeutet! Das Ergebnis ist die Fortsetzung der Grün - Schwarzen Koalition mit einer etwas schwächeren Grünen Fraktion und einer deutlich gestärkten CDU Fraktion.
Seit dem 06. Mai 2026 gibt es einen Grün Schwarzen Koalitionsvertrag
Am 06.Mai haben sich Bündnis90 / die Grünen und die CDU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der am 09. Mai in beiden Parteien auf einem Parteitag beschlossen werden soll.
In 15 Kapiteln wird beschrieben, wie sich die beiden Parteien die Zusammenarbeit und die Ziele der Koalition bis 2031 vorstellen.
Kapitel 5, Umwelt, Klima, Energiewirtschaft
Uns interessiert besonders Kapitel 5 des Koalitionsvertrages, von dem wir hier für Eilige eine Zusammenfassung hinterlegt haben.
Was sagt der Vertrag?
Der Anteil von Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und Biogas an der Bruttostromerzeugung soll in den nächsten Jahren deutlich erhöht werden. Erleichterte Genehmigungsverfahren, mehr Digitalisierung im Immissionsschutz und eine „stringente Verfahrensführung" mit zentraler Koordinierungs- und Entscheidungsstelle sollen den Ausbau spürbar beschleunigen.
Für die Windkraft kann man folgende Bulletpoints dem Vertrag entnehmen:
- Höheres Zuschlagsvolumen
- Schnelle Realisierung genehmigter Anlagen
- Weiterer Ausbau im Staatswald
- Kommunales Flächenpooling
- Beschleunigte Verfahren unter Berücksichtigung von örtlichen Kumulationswirkungen
- Digitales Prüfinstrument für Artenschutz
Zusammenfassend kann man sagen, der Kurs der bisherigen Landesregierung soll mit erhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt werden. Der Ausbau von Windenergie im Wald wird sich auch in der neuen Landesregierung unvermindert fortsetzen. Die im Vertrag ausgedrückte Sorge um die Kumulationswirkung von Windkraftanlagen auf Gemeinden genauso wie das Bekenntnis den Bedarf an Freiflächen "auch für andere Zwecke" zu respektieren darf wie ein Placebo für einige windkraftkritische CDU Wähler betrachtet werden.
Der neue Vertrag: Mehr Wind, weniger Korrektive
Mehr Mengen, mehr Flächen. Das Zuschlagsvolumen für Windausschreibungen soll ausdrücklich erhöht werden. Das Bekenntnis zum Ausbau im Staatswald wird bekräftigt – obwohl gerade dort die Konflikte mit Forstökosystem, Erholung und Tourismus am größten sind. Die extensive Vorranggebiete-Systematik wird beibehalten und durch ein „Flächenmonitoring" auf Auslastung geprüft, was eher Verdichtung als Begrenzung bedeutet.
Schwächere Naturschutzprüfung.
Der Grundsatz „Populationsschutz vor Individuenschutz" wird ausdrücklich angekündigt. Praktisch heißt das: Der Tod einzelner Rotmilane, Schwarzstörche oder Fledermäuse durch Rotoren wird in Kauf genommen, solange die Gesamtpopulation nicht akut gefährdet ist – eine Erosion des im Bundesnaturschutzgesetz verankerten individuenbezogenen Tötungsverbots. Die volldigitalisierte Artenschutzprüfung beschleunigt das Verfahren, ohne die materiellen Schutzstandards zu erhöhen.
Schwächung der gerichtlichen Kontrolle
Umweltverbände sollen künftig einen „regionalen Bezug" nachweisen müssen, um klagebefugt zu sein. Damit wird ausgerechnet die Akteursgruppe geschwächt, die windkraftbedingte Eingriffe in Vogelschutz- und FFH-Gebiete bisher am wirksamsten gerichtlich überprüfen ließ.
Kontinuität statt Korrektur
Wer eine Korrektur der bisherigen Logik erwartet hatte – stärkere Differenzierung nach Windhöffigkeit, Konzentration auf vorbelastete Räume, klarer Vorrang von Repowering vor Waldneuerschließung, wirksamer Landschaftsbildschutz, gestärkte Beteiligungsrechte vor Ort – wird enttäuscht. Der neue Vertrag setzt die Linie der Vorgängerregierung nicht nur fort; er entfernt zusätzlich Kontrollmechanismen (Klagerechte, Tiefe der Artenschutzprüfung), die bisher als letzte Sicherung wirkten.
Wie wird es weiter gehen?
Wir müssen uns darauf einstellen, dass der momentane Stop des Windkraftausbaus lediglich der Tatsache geschuldet ist, dass die Ausschreibungen beim Bund stark überzeichnet sind. Die zukünftige Koalition antwortet auf diesen Umstand mit der Forderung an den Bund nach einem höheren Zuschlagsvolumen. Sollte dem stattgegeben werden oder sollte sich das Land mit dem Gedanken landeseigener Ausschreibungen für Anlagen ausserhalb des EEG Vergütungssystems anfreunden, kann der Windkraftausbau im Wald sehr schnell wieder aufblühen!
Fazit
Als Fazit kann man sagen, dass die neue grün-schwarze Koalition, genauso wie die alte, den selben Grundsatz teilt: Der industrielle Ausbau der Windenergie hat in einem windschwachen Binnenland Vorrang vor Landschaftsschutz, Forstökologie, Artenschutz und Bürgermitsprache. Der neue Vertrag bricht mit dieser Linie nicht – er verschärft sie an mehreren Stellen sogar.