Regionalverband Hochrhein - Bodensee (RVHB)
DAS VERFAHREN - AUSWAHL DER POTENTIELLEN WINDKRAFTSTANDORTE
Der RVHB, als vermittelnde Institution zwischen Land und Kommunen, hat die Aufgabe für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien mindestens 1,8% der Verbandsfläche als sogenannte Vorranggebiete auszuweisen. Das Planungsverfahren hierfür ist die sogenannte Teilfortschreibung 3.2 (Windenergie). Neben Gebieten, die bereits für Windkraft genutzt werden, sollen weitere Flächen in einem vierstufigen Kriterienset identifiziert werden.
Dies sind die vier Kriterien:
- Rückstellkriterien: tatsächliche oder rechtliche Restriktionen, die eine Windenergienutzung ausschließen
- Rückstellkriterien: planerische Restriktionen, aus denen heraus ein Bereich aus Vorsorgegründen zurückgestellt werden soll
- Eignungs- / Konfliktkriterien
- Einzelfallbetrachtung: gebietsspezifische Aspekte
DIE BESCHLUSSVORLAGE (PDF Download Link)
Nach Anwendung dieses Verfahrens hat die Verbandsverwaltung dem Planungsausschuss am 3O.01.2024 eine Auflistung von Gebieten zur Beratung vorgelegt. Insgesamt hat der Verband eine Gesamtfläche von 2,7 % der Verbandsfläche vorgeschlagen, was bedeutet, das nicht alle vorgeschlagenen Flächen auch tatsächlich mit Windrädern bebaut werden. Diese Beschlussvorlage wird am 19.März 2024 der Verbandsversammlung zum Beschluss vorgelegt, danach ist die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit geplant. Das Fenster für die Beteiligung soll sich Mitte April öffnen und und bis Ende Septembergeöffnet bleiben.
PLANANSÄTZE UND BEGRÜNDUNGEN ZUR BESCHLUSVORLAGE (PDF Download Link)
ÜBERSICHTSKARTE (PDF Download Link)
KARTENAUSZUG BREITLOH, EWIGKEIT-SCHIENERBERG, RAMMENTAL UND HECKENBERG (LKR KN) (PDF Download Link)
PLANUNGSKRITERIEN (PDF Download Link)