Gegenfaktencheck

ABO Energy, vormals ABO Wind, hat auf ihrer Homepage einen Faktencheck zu der LWB Broschüre veröffentlicht. 

Wie nicht anderes zu erwarten besteht dieser sogenannte Faktencheck zum Grossteil aus veralteten und unsauber recherchierten Informationen und Halbwahrheiten.


Wir sehen uns deshalb an dieser Stelle dazu veranlasst einen Gegenfaktencheck zu veröffentlichen.



Ad1) ABO Energy schreibt:

Es wird behauptet:
Die ABO Wind AG baut beim Windpark Öhningen riesige Fundamente mit 1.500 Kubikmetern von 30 Metern Durchmesser und Einbautiefe von mindestens vier Metern (S.24).

Richtig sei angeblich:
Die Betonfundamente sind bis zu 3 Meter tief und es werden circa 1.000 Kubikmeter Beton verbaut.
Quelle:
Beton für Windenergie - Beton.org


LWB stellt richtig:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Broschüre hatte ABO Wind (jetzt ABO Energy) keine Details zu den geplanten Windenergieanlagen veröffentlicht sondern lediglich von Anlagen bis zu einer Höhe von 260m gesprochen.  Deshalb sahen sich die Autoren gezwungen auf Basis einer begründeten Annahme die Größe der Fundamente zu schätzen. Im Gegenzug greift ABO Wind jetzt auf einen 6 Jahre (!) alten Artikel zurück. Es fehlt auch in diesem Artikel eine Angabe, welche Anlage gebaut wurde und ob diese Anlage mit den in Öhningen geplanten Anlagen vergleichbar sind. Warum hat ABO Wind hier nicht Angaben aktueller Projekte herangezogen? 

Ad 2) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Durch die verstärkte Nutzung von Kohlekraftwerken nach der Abschaltung der Atomkraftwerke sind die CO2 -Emissionen gestiegen (S.6).

Richtig sei angeblich:
Die Erzeugung von Strom aus Kohlekraftwerken ging in Deutschland 2023 im Vergleich zu 2022 um 30,8 Prozent zurück (169,5 Mrd. kWh in 2022 auf 117,4 Mrd. kWh in 2023). Der Anteil von Kohlestrom an der Gesamterzeugung sank im Jahr 2023 auf 26,1 % (2022: 33,2 %). Allein 2020 wurden durch die Nutzung erneuerbarer Energien 227 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen eingespart. Durch die Windenergie konnten 2020 etwa 101 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden werden.

Quellen:
Stromerzeugung 2023: 56 % aus erneuerbaren Energieträgern - Statistisches Bundesamt (destatis.de
Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase | Umweltbundesamt
Grafiken - Agentur für Erneuerbare Energien (unendlich-viel-energie.de)


LWB stellt richtig:
a)     Die Kohleverstromung ging zurück, aber nur weil durch die Deindustrialisierung die Gesamtstromerzeugung zurückging. 

Nettostromerzeugung 2022: 490,92 TWh

Nettostromerzeugung 2023: 444,5 TWh

(Quelle: www.energy-charts.info)

Rechnet man diesen Effekt heraus, ergab sich eine Zunahme der Kohleverstromung c.p. um 26,1 TWh.

Quelle: Prof. Seppelfricke, Universität Osnabrück
https://x.com/PS_Finanztweet/status/1767141904502726833

b ) Im Hinblick auf CO2 Emissionen: Deutschland weist nach einer Ember Climate Auswertung nach Polen und Tschechien die dritthöchste CO2-Emissionen des Stromsektors in der EU auf. Der Vergleich mit Frankreich, dessen Stromsektor nur 1/7 der Emissionen Deutschlands aufweist, zeigt, wie massiv der Kernkraftausstieg geschadet hat. 
Quelle:
Energiewende: Deutschland hat keine konkurrenzfähigen Strompreise (nzz.ch)

Ad 3) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Der Brand von WEA sei sehr gefährlich und es seien keine Schutzmaßnahmen vorhanden. Außerdem gebe es kein Brandschutzkonzept (S. 22).

Richtig sei angeblich:
In Deutschland stehen knapp 30.000 Windenergieanlagen an Land. Zwischen 2012 und 2018 kam es zu 41 Bränden an diesen Windenergieanlagen. Das sind knapp 6 pro Jahr, eine Wahrscheinlichkeit von rund 0,02 Prozent. Zu Bränden kam es meistens an Anlagen älterer Generationen. Moderne Anlagen verfügen über technisch ausgefeilte Brandschutzsysteme. Zudem gibt es für alle Anlagen mit den örtlichen Feuerwehren abgestimmte Brandschutzkonzepte. Ohne dieses abgestimmte Brandschutzkonzept wird keine Anlage genehmigt und gebaut.Zum Vergleich: Auf der ganzen Welt waren im Jahr 2022 411 Atomkraftwerke in Betrieb. Im Laufe der AKW-Geschickte sind mit Tschernobyl und Fukushima zwei Anlagen (also knapp 0,5 Prozent der existierenden Atomkraftwerke) in Flammen aufgegangen, was den Tod unzähliger Menschen nach sich zog. Menschliche Opfer von brennenden Windenergieanlagen in Deutschland sind nicht bekannt.

Quellen:
Vorbeugender Brandschutz Windenergieanlage - BS BRANDSCHUTZ

Windenergieanlagen (WEA) (vds.de) (pdf)

LWB stellt richtig:
a) 
- Insbesondere Brände, die außen an den Rotorblättern entstehen, stellen auch für moderne WKA eine Herausforderung dar.
- Der Abbrand ist für die Umgebung durch die Freisetzung lungengängiger, potenziell karzinogener Carbonfaser extrem gefährlich. Näheres hierzu:
"Fiese Fasern": Carbonfasern in Windkraftanlagen - Wattenrat Ostfriesland - mit der Wattenpresse - unabhängiger Naturschutz für die KüsteWattenrat Ostfriesland – mit der Wattenpresse – unabhängiger Naturschutz für die Küste
- Feuerwehren können bei Bränden aufgrund der extremen Höhe nur kontrolliert abbrennen lassen und die Umgebung abriegeln. Häufig sieht man auf Bildaufnahmen Feuerwehrleute ungeschützt am Ort, ohne ABC-Ausrüstung. 
- Bodenaustausch findet m.W. nie statt – im Gegensatz zum im obigen Artikel erwähnten Absturz und Brand des Kampfflugzeuges.

b) ohne die Opfer von jeglicher Kraftwerkshavarie klein reden zu wollen, ihnen gehört unser ganzes Mitgefühl,  sollten wir doch folgendes sachlich festhalten:
- Tschernobyl und Fukushima „in Flammen aufgegangen“ ist eine reichlich peinliche Aussage, mit der sich der Verfasser per se disqualifiziert
- Die Mortalität von Kernenergie ist auch der von Windenergie überlegen. Siehe u.a. Grafik aus What are the safest and cleanest sources of energy? - Our World in Data 
- Diese Daten beziehen auch 433 Tote aus Tschernobyl ein (was sich heute nicht mehr wiederholen könnte) und 2.314 Tote aus Fukushima (was ebenfalls für Deutschland irrelevant wäre). Letztere waren i.Ü. eine Folge der Evakuierung, aber nicht der Strahlenbelastung des havarierten Reaktors. Selbst inkl. der beiden Ereignisse Tschernobyl und Fukushima sind die der Windenergie zuzurechnenden Todeszahlen höher. 

Ad 4) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Gemeinden nördlich der im Windpark Öhningen geplanten Anlagen sind stark vom Schattenwurf betroffen. Betreiber bekommen ihr Geld selbst dann, wenn Anlagen zur Vermeidung des Schatten-wurfs abgeschaltet werden müssen (S. 26).

Richtig ist:
Der gesetzlich vorgeschriebene maximale Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten am Tag und 30 Stunden pro Kalenderjahr. Es darf also an keinem Tag mehr als 30 Minuten und in keinem Jahr mehr als 30 Stunden Schatten auf das Grundstück eines Wohnhauses fallen. In der Praxis wird die Abschaltautomatik der Anlagen meistens so programmiert, dass die gesetzliche möglichen 30 Stunden pro Jahr nicht erreicht werden, sondern der Schattenwurf auf rund acht Stunden im Jahr begrenzt wird. Die Werte auf der dargestellten Karte beziehen sich auf die astronomisch maximal mögliche Beschat-tungsdauer. Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst case) ist die Zeit, bei der die Sonne theoretisch während der gesamten Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die Windenergieanlage in Betrieb ist.


LWB stellt richtig:
an dieser Stelle müssen wir uns korrigieren, der Betreiber bekommt den entgangenen Betrag nur bei Abschaltung wegen Überlastung des lokalen Verteilnetzes erstattet, nicht aber bei Abschaltungen wegen Schattenwurf oder Fledermausschutz. 

Ad 5) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Eine umweltfreundliche, günstige und CO₂-freie Alternative zu Wind und PV seien Atomkraftwerke. Wenn es keine Förderung für WEAs mehr gebe, würde keine einzige Windenergieanlage mehr gebaut.

Richtig sei angeblich:
Der Atomausstieg hat den Strompreis laut Bundesnetzagentur nicht negativ beeinflusst. Die Groß-handelspreise sinken kontinuierlich (April 22 = 166 €/MWh; April 23 = 101 €/MWh; April 24 = 62 €/MWh). Der französische Atomstaatskonzern EDF ist stark überschuldet. Allein die Kosten für die Reparaturen der französischen Bestandsanlagen kosten mit durchschnittlich etwa fünf Cent pro produzierter Kilowattstunde Strom mehr als die in Deutschland derzeit garantierte Einspeisevergütung für Solarparks. Die EDF muss zudem die Rechnung für angehäuften Atommüll ohne Endlager begleichen – Folgekosten, die in Deutschland jede*r Steuerzahler*in tragen muss. In Finnland sind die Kosten neuer Atommeiler explodiert. Mittlerweile werden sie auf 20 Milliarden statt ursprünglich kalkulierter drei Milliarden geschätzt. Dazu kommt eine Verspätung von derzeit 13 Jahren bis zur Inbetriebnahme. Frankreich muss im Sommer regelmäßig Kohlekraftwerke hochfahren, weil AKWs aus Sicherheitsgründen stillstehen müssen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit des Landes.

Quellen: 
Französischer Energiekonzern EDF: Wie Frankreich von den neuen Atomkraftregeln profitiert | ZEIT ONLINE
Atomenergie: Hat der Atomausstieg unsere Strompreise erhöht? | ZEIT ONLINE
SMARD | Marktdaten visualisieren

LWB stellt richtig:
Diese Behauptung von ABO Energy ist haarsträubend!!
a) Bzgl. Der Strompreise wird hier Cherry picking betrieben, in dem mit einem Höchstwert von 2022 verglichen wird. 
Gegenüber 2021 und früher bleiben die dt. Börsenstrompreise deutlich erhöht: 
Baseload-Future 2025 per 21.06.24: 91,28 €/MWh
Baseload-Future 2025 per 04.01.21: 50,55 €/MWh

Im Vergleich zu Frankreich sind sowohl die aktuellen Spotpreise als auch die Futures-Preise deutlich erhöht: 

Bei diesen Zahlen ist noch zu berücksichtigen, dass der deutsche Steuerzahler die EE-Betreiber mit 20 Mrd € p.a. subventioniert, was ca. 4 ct/kWh entspricht.
Obige Grafiken beruhen auf der Quelle
www.energy-charts.info.

b) Die Eigenkapitalquote von EDF ist mit 18% vergleichbar mit Siemens Energy oder Nordex. Im Gegensatz zu den letztgenannten, die beide jüngst hohe Verluste ausgewiesen haben,  hat EDF für 2023 einen Gewinn von 10 Mrd € erzielt.

c) Die Aussage „Allein die Kosten für die Reparaturen der französischen Bestandsanlagen kosten mit durchschnittlich etwa fünf Cent pro produzierter Kilowattstunde“ zeigt, dass der Verfasser den Sachverhalt überhaupt nicht verstanden hat. Grundlage dieser Betrachtung ist eine Schätzung des französischen Rechnungshofes, dass eine Laufzeitverlängerung aller franz. KKW um 10 Jahre Kosten von 100 Mrd € bedingt, davon 75 Mrd Invest und 25 Mrd Betriebskosten für 10 Jahre. Das hat mit Reparaturen nichts zu tun. Betrachtet man hierzu die Nettostromerzeugung von 320 TWh p.a., so entspricht dies auf 10 Jahre gerechnet etwa 3 ct/kWh. Inkl. EEG-Zuschläge müssen für süddeutschen Windstrom je nach Lage bis zu 11,4 ct/kWh bezahlt werden, also das Vierfache.

d) ‚Folgekosten für die Endlager müsse in Deutschland jeder Steuerzahler tragen‘. Das ist glatt gelogen. Für die Endlagerung wurden in Deutschland 24 Milliarden € zurückgestellt, davon stammen 23 Mrd €von den Betreibern der Kernkraftwerke. Die Gesamtkosten für das finnische Endlager Onkalo werden mit 3 Mrd € veranschlagt.

e) In Finnland sind auch nicht die „Kosten neuer Atommeiler“ explodiert. In Finnland ging 2023 der Reaktor Olkiluotu-3 in Betrieb. Statt der ursprünglich geschätzten Kosten von 3 Mrd betrugen diese 11 Mrd €. Die Mehrkosten musste AREVA tragen. Für die Strompreise in Finnland trägt Olkiluotu-3 Kosten von 4,5 ct/kWh bei. Wiederum weit weniger als die Hälfte süddeutscher Windkraftanlagen. Und all diese Betrachtungen sind ohne die in Deutschland explodierenden Netzkosten.

f) Frankreich fährt „im Sommer auch nicht regelmäßig Kohlekraftwerke hoch“, das ist glatt gelogen. Im Jahre 2023 stammten von 473 TWh Nettostromerzeugung in Frankreich lediglich 0,9 TWh aus Kohlekraftwerken. In 2024 nur 0,2 TWh. Es müssen auch nicht im Sommer Kernkraftwerke „aus Sicherheitsgründen stillstehen“. Der Stromverbrauch ist in Frankreich aufgrund der weiten Verbreitung von Elektroheizungen im Winter wesentlich höher als im Sommer, sodass frz. KKW vorzugsweise im Sommer vom Netz gehen bzw. gewartet werden.


Ad 6) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Aufgrund Volatilität Erneuerbarer wird in Deutschland Atomstrom aus Frankreich importiert, da die Erneuerbaren in Deutschland nicht genug Strom liefern (S. 7).

Richtig sei angeblich:
Der Großteil des in Deutschland importierten Stroms kommt aus erneuerbaren Energiequellen aus Skandinavien (Wasserkraft + Wind). Importe folgen nicht zwangsläufig aus Strommangel, sondern weil Strom anderswo günstiger produziert werden kann. Im Sommer 2023 hat insbesondere Deutschland sehr viel Strom (aus erneuerbaren Quellen) nach Frankreich exportiert, weil dort rund die Hälfte der Atomkraftwerke nicht betriebsbereit waren. Eine Entwicklung, die sich bei durch den Klimawandel bedingte heiße Sommer noch verstärken wird, da die Flüsse einerseits zu warm und der Pegelstand andererseits zu niedrig für eine Kühlung der Atomkraftwerke sind.
Quelle:
Atomenergie: Hat der Atomausstieg unsere Strompreise erhöht? | ZEIT ONLINE

LWB stellt richtig:
a) „weil Strom anderswo günstiger produziert werden kann“ ist richtig. Dies trifft auf Wasserkraft aus Norwegen, Schweden und den Alpenländern sowie auf Kernkraft aus Frankreich zu. 

b) In 2024 hat Deutschland bisher (Stand 23.06.24) 26 TWh aus Frankreich importiert und 5 TWh exportiert. 26 TWh entsprechen in diesem Zeitraum im Schnitt 6,2 GW, die durchschnittlich importiert wurden. Das entspricht ca. 6 Kernkraftwerken, also genau die Anzahl, die Deutschland in den letzten beiden Jahren stillgelegt hat. Exporte nach Frankreich kommen gerade im Sommer immer häufiger dadurch zustande, dass Überschussproduktion aus Wind und Solar zu Negativpreisen in die Nachbarländer verkauft wird. In solchen Situationen drosselt Frankreich den Ausstoß der Kernkraftwerke, importiert deutschen Strom mit Zubrot und verkauft oft bereits in der Nacht wieder Strom zu hohen Preisen nach Deutschland. 

a)

c)    „der Pegelstand zu niedrig für eine Kühlung der Kernkraftwerke ist“. Ebenfalls Desinformation. Im Hitzesommer 2022 wurden sieben frz. KKW zeitweise gedrosselt. Der Produktionsausfall machte 0,18% der frz Jahresstromproduktion aus. Q: L’adaptation au changement climatique du parc des réacteurs nucléaires, communication à la commission des finances du Sénat (vie-publique.fr)



Ad 6) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Durch die Wiedervernässung von Feuchtgebieten kann CO₂ eingespart werden (S. 24).

Richtig ist:
Die Trockenlegung von Mooren ist für rund sieben Prozent unserer nationalen CO₂ Emissionen verantwortlich. Die Energiewirtschaft stieß im Jahr 2023 108 Millionen Tonnen CO₂ aus. Das sind 33,3 % der gesamten CO₂ Emissionen. Der Kampf um die Renaturierung der Moore darf eine Reduzierung der CO₂-Emmissionen nicht obsolet machen. Vielmehr ist beides nötig.
Quelle: 
Anteil der Quellgruppen an den CO₂-Emissionen in Deutschland 2023 | Statista

LWB meint:
a) dem widersprechen wir nicht, einer der wenigen Abschnitte im Faktencheck ohne Falschaussage!

Ad 7) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Es werden Umweltgesetze ausgehebelt, um Windkraftanlagen zu bauen (S. 14).



Richtig sei angeblich:
Windenergie und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen in den regionalen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften werden nicht ausgehebelt. Vielmehr definiert das Gesetz rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird von unabhängigen Expert*innen gründlich untersucht, ob zum Beispiel der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Dazu werden die Flugrouten der Tiere schon während der Planung vielfach getrackt. Darüber hinaus verpflichten sich Projektierer von Windenergieanlagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

LWB stellt richtig:
Unfassbar: Hier wird ein Argumentarium aus 2021 beigefügt. Seitdem wurde jedoch im Interesse der Windindustrie der Artenschutz kurz- und kleingeschlagen.
a) Aus dem Katalog der kollisionsgefährdeten Arten wurden durch das „Osterpaket 2022“ viele Arten wie bspw. der Schwarzstorch (Anl. 1 BNatSchG) gestrichen sowie für viele andere Arten die zulässigen Prüfradien reduziert, ohne dass es hierfür eine ornithologische Begründung gegeben hätte. Ornithologische Empfehlungen wie das „Helgoländer Papier“ werden bewußt missachtet:
Nabu will gegen Windkraft-Gesetze der Ampel klagen (riffreporter.de)

b) Es gibt inzwischen auch keine artenschutzrechtliche und Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr. Diese wurden durch die Novellierung von §6 WindBG im März 2023 abgeschafft. Aktuelle Projekte werden inzwischen ohne diese Instrumente durchgewunken, nachfolgend eines von vielen Beispielen aus dem Saarland:
Aktuelle Meldungen - Windpark Saarwellingen - saarland.de

Ad 8) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Windkraftanlagen enthalten SF6-Gas, welches 30 000-mal schädlicher ist als CO₂ (S. 16).

Richtig sei:
Eine Windkraftanlage enthält rund drei Kilogramm SF6-Gas. Umspannwerke (die auch für konventionelle Kraftwerke genutzt werden) enthalten mehrere Tonnen dieses Gases. Den größten Anteil haben jedoch Schallschutzfenster, die bis 2007 hergestellt wurden. Durch sie gelangt mit Abstand der größte Anteil an SF6-Emissionen in die Atmosphäre. Das in Windenergieanlagen genutzte SF-6-Gas wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, so entsorgt, dass es nicht in die Atmosphäre gelangt.
Quelle:
Faktencheck: Wie gefährlich ist das SF6-Gas in Windrädern? | agrarheute.com

LWB ergänzt was ABO Energy nicht erwähnt:
a) Die Angabe von 3 kg SF6 ist wenig validiert. Nach wie vor sind Windkraftanlagenbetreiber nicht verpflichtet, offenzulegen, wie viel SF6 sie in ihren Anlagen einsetzen.

b)Ohne Frage ist die eingesetzte Menge in der Infrastruktur wie bspw. Umspannwerken das größere Problem. Zu welcher Zunahme des Einsatzes von SF6 der notwendige Netzausbau in Deutschland führt, ist nach wie vor unklar.

c) Die deutschen Entsorgungsvorschriften werden dadurch konterkariert, dass mehr und mehr Windkraftanlagen, die aus der 20-jährigen Förderung herausfallen, in Deutschland demontiert und in osteuropäische Länder oder nach Namibia zum Weiterberieb exportiert werden. Es ist zu befürchten, dass hierdurch das in WKA eingesetzte SF6 am Ende doch in die Atmosphäre freigesetzt wird.

Ad 9) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Windkraftanlagen verändern das Klima (S.18).

Richtig sei:
Im Umfeld von Windenergieanlagen lassen sich bestimmte Temperatur-Effekte beobachten. Sie sind aber kleinräumig und regional eng begrenzt. Auch der Niederschlag wird nicht durch WKA beeinflusst, da das Wetter in großen Höhen entsteht.
Quelle: 
#Faktenfuchs: Kein Klimawandel und keine Dürren wegen Windrädern | BR24

LWB stellt richtig:
Auch dies ist in dieser Formulierung nicht haltbar. Ein einziges Windrad sorgt lediglich in einem Nachlaufbereich von wenigen Kilometern für lokale Temperaturerhöhung bzw. zunehmende Trockenheit. Wenn jedoch eine hohe Dichte von Windkraftanlagen realisiert wird, können klimatische Veränderungen im Einwirkungsraum entstehen. Mehr hierzu unter:
https://x.com/ChristophCanne/status/1698613158217179531

Ad 10) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Windkraftanlagen des Windparks Öhningen seien in Wasserschutzgebieten geplant (S. 24).

Richtig sei:
Es ist richtig, dass die Anlagen 2 bis 5 im Wasserschutzgebiet Zone III und IIIA geplant sind (WSG TB BRUDERWIESE). Laut des Windenergieerlasses Baden-Württemberg sollte bei der Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen - vorbehaltlich der Abwägung mit anderen Belangen, insbesondere der Windhöffigkeit - Gebiete außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bzw. Gebiete der Schutzzone III gegenüber anderen Standorten vorgezogen werden. Gefahren für die Wasserversorgung werden durch Vermeidungsmaßnahmen weitestgehend ausgeschlossen. Die Nutzung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendigste Maß zu beschränken bzw. zu minimieren. Sollten wassergefährdende Stoffe austreten, werden diese vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Für die Betreiber sind grundsätzlich die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid bezüglich Boden-/Wasserschutz zu beachten.
Quelle:
Windenergieerlass BW - Version nach Inkrafttreten des LplG.doc (baden-wuerttemberg.de) (pdf: S.22)

LWB meint dazu:
WKA sind grundsätzlich als Industrieanlagen zu betrachten. Es ist nicht einzusehen, warum diese in Wasserschutzgebieten – auch der Zone III - errichtet werden dürfen. In Kombination mit der mangelnden Windhöffigkeit ( VRG W 51 207 W/m2) sollte sich also die Planung von WEA's in diesem Vorranggebiet verbieten.

Neben der bereits oben thematisierten Gefahr durch Carbonfaser ist hier insbesondere auch die Gefahr durch Bisphenol-A Freisetzung zu betrachten: 

Bisphenol A Pollution from Wind Turbines (wind-watch.org)



Ad 11) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Windkraftanalgen führen durch ihr Blinklicht zur dauerhaften Lichtverschmutzung (S. 36).

Richtig ist:
Die roten Blinklichter (Befeuerung) an den Rotorblättern sind bei Anlagen ab einer Höhe von 100 Metern Pflicht, um Flugzeuge und Helikopter zu warnen. In vielen Windparks gehen die Lichter mittlerweile nur noch an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Radarsensoren überwachen dort die Umgebung der Windenergieanlagen. Durch ein solches System blinken die Lichter in Zukunft nur noch nach Bedarf, das heißt beim Anflug von Flugzeugen. Da es nur selten vorkommt, dass Flugzeuge nachts in kritischer Höhe über einen Windpark fliegen, können die Lichter über 90 Prozent der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zur Installation dieser bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung eingeführt. Seit Januar 2023 müssen alle neuen Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Der Windpark Öhningen wird also nur blinken, wenn sich wirklich ein Flugzeug in kritischer Nähe befindet.
Quellen: 
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/61110/Windenergieerlass.pdf/39e2dcc1-c5e0-47aa-a14c-16f70ca35311 (pdf)
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/01-windkraft-vor-ort/BWE_Argumentarium_Wind_bewegt_9_Auflage_online.pdf

LWB ergänzt:
Diese Darstellung ist richtig, allerdings wird nicht erwähnt, dass die Windkraftanlagen im Bereich des Anflugs auf den Verkehrsflughafen Zürich Kloten liegen und es schon deshalb zu vermehrten abendlichen Anflügen kommen wird. Erinnern wir uns an die Diskussion über ein zu änderndes Anflugregiem für Kloten (Fluglärm Staatsvertrag), die Schweiz plant einen Großteil der Anflüge auf das Gebiet des südlichen Badens zu verlegen, und eine angedachte Veränderung des Nachtflugverbots, dann können wir davon ausgehen, dass die Leuchtfeuer in diesen Zeiten nichtmehr ausgehen werden.

Ad 12) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Deutschland ist die einzige Industrienation, die sich alleine auf Windkraft- und Solaranlagen verlässt (S.38).

Richtig sei angeblich:
Allein im Jahr 2022 stammen 83% des weltweiten Kapazitätszuwachses bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. 60% der Neukapazität von regenerativen Energien wurden in Asien zugebaut. Den größten Beitrag leistete China mit 141 GW Kapazität. Im Vergleich: Der deutsche Zubau belief sich im gleichen Jahr auf 18,2 GW erneuerbarer Energien.

Quelle:
Rekordwachstum bei erneuerbaren Energien trotz Energiekrise (irena.org) 


LWB stellt richtig:

Quelle: PowerPoint Presentation (thomsonreuters.com)

Hier wird ein üblicher Taschenspielertrick angewendet: Es wird auf den Zubau von Kapazitäten mit ihrer Nennwertleistung abgehoben. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Windkraft in Deutschland nur ca. 20% der installierten Leistung auch tatsächlich erbringt. Diese Tatsache ist auch in Indien und China hinreichend bewusst, sodass neben dem Ausbau von EE-Energie der Ausbau von Kernkraft und insbes. Kohlekraft eine nach wie vor bedeutendere Rolle einnimmt. Die Aussage, dass kein Land dem deutschen Weg folgt, trotz geringer klimatischer bzw. topographischer Eignung eine 100% Abdeckung seines Strombedarfs durch Wind & Solar zu realisieren, ist nach wie vor korrekt.  

Ad 13) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Immobilien verlieren an Wert, wenn sie sich zu nah an Windparks befinden (S. 42).


Richtig sei:
Eine Windkraftanlage in Sichtweite zu haben, mindert den Wert von Häusern nur geringfügig und vorübergehend. Der Effekt ist umso geringer, je weiter die neu installierten Windräder entfernt sind und lässt mit der Zeit nach. Ein Haus zu haben, in dessen Umkreis eine Windkraftanlage steht, verringert den Wert um ein Prozent. Im Laufe der Jahre klettert der Wert des Hauses aber wieder auf das ursprüngliche Niveau. Windkraftanlagen die ab 2017 gebaut wurden, haben keinen nachweislichen Effekt mehr auf den Immobilienmarkt.Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt. Untermauert wird diese Vermutung durch die Ergebnisse einer Untersuchung im Raum Ostfriesland an Standorten mit einer im deutschlandweiten Vergleich sehr hohen Dichte an Windrädern. Dort konnte eine positive Immobilienpreisentwicklung verzeichnet werden. Zu dem gleichen Ergebnis kommt eine langjährige Analyse der Stadt Aachen zur Immobilienpreisentwicklung bzgl. des Windparks „Vetschauer Berg“. Dort wurde festgestellt, dass die Immobilien in der Nähe zum Windpark eine positive Preistendenz aufwiesen.

Quellen:
Nicht vor meiner Haustür? Windräder haben kaum Auswirkungen auf die Immobilienpreise in den USA — Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (pik-potsdam.de)

Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich: Grundstücksmarktbericht 2016 (2016) - Einfluss von Windkraftanlagen auf die Kaufpreise von Wohnimmobilien, Seite 48 (pdf)

Stadt Aachen (2011): Hat der Windpark ‚Vetschauer Berg‘ Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt von Wohnimmobilien in den Ortslagen Vetschau und Horbach? (pdf)

www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/aachen/windkraft-in-aachen-kein-einfluss-auf-die-immobilienpreise/3173353.html

LWB weißt erneut darauf hin:
Der Wertverlust von Immobilien durch Windkraftanlagen lässt sich empirisch belegen: Eine Studie des RWI hat diesen Effekt in Abhängigkeit vom Abstand der Wohnimmobilie zu WKA sowie des Umfelds (städtisch / ländlich) quantifizieren können:
Windräder lassen Immobilienpreise sinken - RWI Essen (rwi-essen.de)


Ad 14) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Bürger*innen werden von ABO Wind nicht über die Planung des Windparks Öhningen informiert (S. 2).

Richtig sei:
Am 04. Mai 2023 fand eine öffentliche Informationsmesse in Öhningen statt. Zeitgleich wurde die Website www.windpark-oehningen.de veröffentlicht. Des Weiteren nimmt ABO Wind regelmäßig an Gemeinderatssitzungen teil, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Quelle:
Windpark Öhningen | www.windpark-oehningen.de

LWB meint dazu:
Allein aus den Aussagen dieses Traktats ergibt sich ein katastrophales Bild der Kommunikation, wie ABO Energy argumentiert.  ABO Energy ist bislang jedem kritischen Diskurs mit den Menschen vor Ort aus dem Weg gegangen und hat es statt dessen vorgezogen bei Veranstaltungen, zu denen es kein Rederecht der Öffentlichkeit gibt (z.B. Informationsmesse ohne offenes Mikrofon, Gemeinderatsitzungen) seine Überzeugungen zu präsentieren.

Ad 15) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Atomkraft sei die mit Abstand sicherste Energieform (S.48).

Richtig sei:
Verschiedene Arten zur Erzeugung von Energie bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau bezüglich der Gefahr für Leib und Leben der Arbeitenden: AKW = 0,01 Tote pro TWh, PV = 0,02 Tote pro TWh, Wind = 0,04 Tote pro TWh. Betrachtet man die Reaktorkatastrophen in Fukushima und Tschernobyl mit unfassbaren Folgen für Mensch und Natur mutet eine solche Aussage fast zynisch an.
Quelle:
Tote pro TWh: Welche ist die sicherste Energiequelle? - Tech for Future (tech-for-future.de)

LBW ergänzt:
Hier wird immerhin korrekt wiedergegeben, dass Kernkraft sowohl Windkraft als auch Solar in Hinblick auf die Sicherheit überlegen sind. Diese Aussage gilt auch, wie oben dargelegt, wenn man die Unglücke von Fukushima und Tschernobyl, die nicht auf die heutige Situation übertragbar sind, hinzuzieht. 
Betrachtet man, welche gewaltigen Umweltschäden bspw. der Abbau von Seltenen Erden in Zentralchina für die Gesundheit der betroffenen Menschen auslöst, wirkt die Argumentation von AboWind fast zynisch an: 

Quelle:  The dystopian lake filled by the world’s tech lust (bbc.com)


Ad 16) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
31 Prozent der Menschen sind gegenüber Windkrafträdern kritisch bis ablehnend eingestellt (S. 46).

Richtig sei:
Rund 81 % der Deutschen geben in einer repräsentativen Umfrage an, dass der Ausbau von Windenergie an Land sehr wichtig bis eher wichtig ist. Nur 18% des Bevölkerung halten den Ausbau der Windkraft für nicht wichtig. Auch in den Gemeinden, in denen Windparks entstehen, ist eine Mehrheit meistens für den Bau des Windparks. Übertönt wird diese stille Mehrheit häufig von einer sehr lauten, in Bürgerinitiativen organisierten, Minderheit.
Quelle:  Windenergie an Land: Mit wissenschaftlichen Fakten nicht mehr zu überzeugen - energiezukunft
 
LBW stellt richtig:
Typisch für die Argumentation der Windkraftlobby: Eine einzelne Umfrage, die von der „Fachagentur Windenergie an Land“ in Auftrag gegeben wurde und schon durch die Fragestallung manipulativ wirkt („Aufgrund der beschlossenen Energiewende ….“), wird als kennzeichnend herausgestellt. Die über viele Umfragen etablierte Mehrheit für die Weiterführung der Kernenergie, die uns sehr viel Naturzerstörung durch WKA erspart hätte, wird nicht erwähnt:
 
Mehrheit für Kernenergie: Aktuelle Umfragen zur Atomkraft in Deutschland - Tech for Future (tech-for-future.de)

Ad 17) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Im Fundament und während dem Bau von Windkraftanlagen treten wasserverunreinigende Substanzen auf (S. 24).

Richtig sei:
Konkrete Forschungen zu Schadstoffausträgen aus WEA-Betonfundamenten sind nicht bekannt. Abgesehen von den erheblichen Unterschieden in Größe und Menge unterscheiden sich die Stahlbeton-Fundamente von Windenergieanlagen hinsichtlich der zu ihrer Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe zunächst einmal nicht von anderen Beton-Fundamenten und -Gründungen, beispielsweise im Straßenbau oder bei der Errichtung von Gebäuden.

Generell wird angestrebt, die Nutzung von wassergefährdenden Stoffen auf das notwendigste Maß zu beschränken bzw. zu minimieren. Gegebenenfalls anfallendes Abwasser, das behandlungsdürftig (inkl. erkennbar belastetes Niederschlagswasser) ist, wird gesammelt und fachgerecht entsorgt. Sollten wassergefährdende Stoffe austreten, werden diese vollständig aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Für die Betreiber sind grundsätzlich die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid bezüglich Boden-/Wasserschutz einzuhalten.

Zur Betonherstellung werden Zement und Zusatzstoffe – wie zum Beispiel Bindemittel und Gesteinskörnungen – eingesetzt. Diese Ausgangsstoffe können prinzipiell auch das Grundwasser und den Boden gefährdende Spurenelemente enthalten. Allerdings gibt es hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Beton und seiner Ausgangsstoffe eine Reihe von einzuhaltenden bauaufsichtlichen Regelungen, Normen und Zulassungsvoraussetzungen. Erfolgt die Herstellung von Beton nach den entsprechenden DIN-Normen bzw. werden – den jeweiligen DIN-Normen entsprechend – als unbedenklich geltende Ausgangsstoffe verwendet, so ist eine Umweltverträglichkeit sichergestellt (vgl. DAfStb 2010).

Im Zuge der Grundwasserentnahme bzw. für die Aufbereitung von Trinkwasser gibt es bereits heute eine Reihe von Verfahren, um gesundheitsschädliche Spurenelemente aus dem Wasser herauszufiltern, auch zur Eliminierung von Schwermetallen. Hierzu kommen in Wasserwerken Sand- und Kiesfilter zum Einsatz, die Oxide und Hydroxide, an die sich Schwermetalle anlagern, herausfiltern. Zudem gibt es Verfahren zur Ausfällung bzw. Ausflockung mit Metallsalzen oder Kalkhydrat oder solche, bei denen sogenannte Ionenaustauscher zum Einsatz kommen. Zu bedenken ist hierbei stets, dass zusätzliche Filtertechnik auch zu höheren Kosten bei der Wasseraufbereitung führt. Alternativ zu einer Nachbehandlung kann Wasser, welches bestimmte Grenzwerte nicht einhält, auch mit Wasser gemischt werden, welches die Grenzwerte unterschreitet, so dass der „Verschnitt“ die jeweiligen Grenzwerte einhält. Grundsätzlich sollten präventive Vermeidungsmaßnahmen denen der Nachbehandlung vorgezogen werden.

Quelle:
KNE-Antwort 132_Auswirkungen von Betonfundamenten von Windenergieanlagen auf das Grundwasser - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (naturschutz-energiewende.de)

LWB ergänzt hierzu:
In der Tat ist die Verunreinigungen durch Komponenten des Fundaments  eher überschaubar, dennoch sollten wir uns klar machen, dass nicht nur ein wenig sondern GARKEINE Verunreinigung in einem Wasserschutzgebiet etwas zu suchen hat! Hinzu kommen ja noch die Verunreinigungen durch die bei der Erosion der Rotorvorderkanten entstehenden Kunststoff - Micropartikel und die Verunreinigung durch Bisphenol-A! Immerhin reden wir hier von Industriebauten in einem Wasserschutzgebiet!

Ad 18) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
Windkraftanlagen führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Infraschall (S. 28).

Richtig sei:
Infraschall liegt in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unter der Hör-/Wahrnehmungsschwelle. Windenergieanlagen haben keinen Einfluss auf den Infraschall. Im ländlichen Bereich wird er hauptsächlich durch Wind verursacht, in der Stadt durch technische Anlagen oder Fahrzeuge. Bislang konnte kein Zusammenhang von Infraschall, der durch Windkraftanlagen einwirkt, und gesundheitlichen Symptomen nachgewiesen werden.
Quellen:
Windenergie und Infraschall: https://pudi.lubw.de/
(47998-Tieffrequente_Geräusche_durch_Windenergieanlagen.pdf)
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/grenz-und-richtwerte
 
LWB meint dazu:
Sicher kann man über den Grad der Belastung der Menschen durch Infraschall unterschiedlicher Meinung sein. Wir gehen aber davon aus, dass bereits die Belastung durch Schall in den Orten Schienen (40-45 dB), Bankholzen (35-40 dB) und Bohlingen (35- 40 dB), auf Grund ihrer bislang besonders ruhigen Lage (vor allem Nachts) nicht zumutbar ist. Nehmen wir die Belastung durch Infraschall hinzu, ist ein nicht hinnehmbares Maß erreicht. Das beharrliche Leugnen einer Gefahr durch die Windkraftlobby ist jedoch ärgerlich. So wurde in Frankreich 2021 durch den Cour d‘Appel letztinstanzlich die gesundheitliche Gefährdung durch WKA festgestellt, die Symptomatik als „syndrome d’eoliennes“ etabliert und den Klägern Schadensersatz zugesprochen. Hier lagen drei WKA im Abstand von 800 Metern zur Wohnimmobilie der Kläger zugrunde. 

Ad 19) ABO Energy schreibt:
Es wird behauptet:
ABO Wind verkauft die ganzen Anlagen des Windparks Öhningen für viel Geld. Nach dem Bau ist diese Firma mit all seinen Verantwortlichen wieder von der Bildfläche verschwunden (S.10).

Richtig sei:
Für den Windpark in Öhningen kooperieren wir mit den Stadtwerken Tübingen. Wir sind zwar nicht Betreiber der WEA, halten aber einen Großteil der von uns entwickelten Projekte bei uns in der Betriebsführung. So stellen wir sicher, dass der Windpark auch nach der Inbetriebnahme Jahre so läuft wie geplant. Langfristiger Ansprechpartner für die Kommunen bleiben wir dadurch dann natürlich auch.

LWB meint dazu:
ABO Energy bestätigt hier unsere Auffassung. Das ist das übliche Geschäftsmodell von ABO Energy: Hit and run. Sprich: das finanzielle Risiko wird nach Errichtung der WKA auf den Betreiber, in diesem Fall die Stadtwerke Tübigen, übertragen. Diese stehen unter dem politischen Druck der Kommunalpolitik. Das Risiko des Rückbaus bei Insolvenz des Projektieres verbleibt bei den Grundstückseigentümern, ForstBW und der Gemeinde Öhningen, also beim Steuerzahler!!

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Dr. Christoph Canne für die freundliche Unterstützung bei der Erstellung des Gegenfaktenchecks!