Wussten Sie eigentlich ...
… dass der Regionalverband Hochrhein Bodensee gerade dabei ist, die Wind Vorranggebiete für den privilegierten Ausbau der Windenergie im Landkreis Konstanz festzulegen. Drei dieser Vorranggebiete sollen auf der Höri liegen!
Sind diese Gebiete einmal festgelegt, können weitere WEA’s ohne jegliche zusätzliche Prüfung gebaut werden. Niemand kann sie dann noch aufhalten!!
Und wußten Sie auch, dass das Vorrangebiet 52 „Rammental“ direkt oberhalb des Ortes Hemmenhofen und der Gemeinde Gaienhofen liegt. Es hat potential für 4 bis 6 Windkraftanlagen deren Schallbelastung bei Westwind bis Gaienhofen und bis Horn zu hören sein werden und deren Schattenwurf dafür sorgen wird, dass der Sonnenuntergang von Horn oder Gaienhofen aus betrachtet, in einem besonderen Effekt erscheint.
Windvorranggebiet, was ist das?
Windvorranggebiete sind Flächen, die durch den Regionalverband festgelegt werden und dem privilegierten Ausbau von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, wenn diese Vorranggebiete einmal beschlossen sind, können dort überall, ohne jede weitere Einschränkung und Prüfung, Windkraftanlagen in jeglicher Ausgestaltung gebaut werden. Selbst Repoweringmaßnahmen, die zu über 300m hohen Windtürmen führen können, bedürfen keiner weiteren Prüfung oder Genehmigung mehr!
von wem werden Windvorranggebiete festgelegt?
Windvorrangebiete auf der Fläche des Regionalverbands Hochrhein Bodensee (RVHB)
Die Windvorrangflächen werden von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes festgelegt.
Bis jetzt gibt es nur eine Beschlussvorlage, die aber, auf Grund von noch nicht abgeschlossenen Notwendigkeiten (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung), noch nicht final beschlossen ist!
Die Verbandsversammlung hat am 19. März 2024 den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.2. Windenergie des Regionalplans Hochrhein Bodensee beschlossen. Das bedeutet eine Vorauswahl von Flächen auf dem Gebiet des Regionalverbands wurde der Verbandsversammlung als oberstem Entscheidungsgremium vorgelegt. Die Karte oben zeigt die Verbandsfläche und in Orange eingetragen die vorgeschlagenen Wind Vorrangflächen.
Folgende Vorrangflächenanteile entfallen auf die Landkreis:
Regionalverband 275.579 ha = 100 % der Verbandsfläche
VRG Wind gesamt, Anzahl 53 , Fläche 7.503 ha = 2,7 % der Verbandsfläche
VRG Wind nach Landkreisen:
Lörrach 3.237,5 ha = 1,2 % der Verbandsfläche
Konstanz 1.349,5 ha = 0,5 % der Verbandsfläche
Waldshut 2.916 ha = 1 % der Verbandsfläche
Wichtige Anlagen in Bezug auf die Festlegung von Wind Vorranggebiete auf der Fläche des RVHB zum Downloaden:
Beschlussvorlage für die Vorbereratung des Planungsausschuss Windenergie RVHB
Anlage 1 zu TOP 1 Teilfortschreibung3_2_Windenergie Satzungsentwurf
Anlage 2 zu TOP 1 Teilfortschreibung3_2_Windenergie Plansätze und Begründung
Anlage 3b Teilfortschreibung3_2_Windenergie Gebietssteckbriefe, Auszug VRG Wind 50 Breitloh, 51 Ewigkeit-Schienerberg, 52 Rammental, 53 Heckenberg
Anlage 4 Übersicht Planungskriterien Teilfortschreibung3_2_Windenergie
und auf der Höri?
Auf der Höri wurden drei Windvorranggebiete vorgeschlagen. VRG Wind 50 "Breitloh", VRG Wind 51 "Schienerberg/Ewigkeit" und VRG Wind 52 "Rammental"
In diesen Vorranggebieten gibt es zur Zeit eine Vorplanung für fünf Windräder. Die Gebiete haben aber ein Potential für insgesamt 12 bis 14 Windräder.
Wie schätzt der Regionalverband die Eignung dieser Vorranggebiete ein?
Zur besseren Abwägung der unterschiedlichen Vorrangflächen hat der RVHB einen aufwendigen Umweltbericht von den Landschaftsarchitekten und Raumplanern HHP aus Rottenburg a.N. anfertigen lassen.
Das sehr professionelle Gutachten bewertet das Konfliktpotential der unterschiedlichen Schutzgüter für jedes einzelne Windvorranggebiet. Dabei werden folgende Schutzgüter unterschieden:
• Mensch (ME)
• Kultur- und Sachgut (KS)
• Landschaft (LS)
• Tiere, Pflanzen, Biotope (TPB)
• Boden (BO)
• Wasser (WA)
• Klima (KL)
• Gesamt (SG gesamt)
Die Tabelle oben, die sich mit Klick auf die Graphik vergrössern läßt, zeigt die Bewertungen für die drei auf der Höri gelegenen Voranggebiete. Die von den Planern ermittelte Umweltprognosen für die drei VRG's lauten bei :
VRG 50 "Breitloh" - sehr konfliktbehaftetes Vorranggebiet
VRG 51 "Schienerberg/Ewigkeit" - sehr konfliktbehaftetes Vorranggebiet
VRG 52 "Rammental" - Konfliktbehaftetes Vorranggebiet
Und wie sieht es mit der Windhöffigkeit
in den drei Vorranggebieten aus?
Seit dem erscheinen des neuen Windatlas wird das Windkraftpoteneial durch die mittlere Windleistungsdichte in W/m2 (gemessen in 160m Nabenhöhe) beschrieben.
Auf der Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden Württemberg zum Thema "Neuer Windatlas für Baden-Württemberg vorgestellt" äussert sich das Ministerium zur Mindestanforderung an das Windkraftpotential wie folgt:
"Die mittlere Windleistungsdichte beschreibe nicht nur, wie stark der Wind an einem Standort durchschnittlich wehe, sondern schließe auch Informationen darüber ein, wie oft er in welcher Stärke wehe und mit welcher Luftdichte. Während Standorte früher also nach Meter pro Sekunde klassifiziert wurden, ist das Kriterium im neuen Atlas Watt pro Quadratmeter.
Konkret: Im alten Windatlas galten Standorte ab zum Beispiel 5,5 m/s im Jahresdurchschnitt (140 m Nabenhöhe) als geeignet. Im neuen Atlas sollen Standorte mit einer mittleren Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m2 (160 Nabenhöhe) als geeignet angesehen werden. Das entspricht – auf die alte Bemessungsgrundlage umgerechnet – etwa einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,65 m/s – 5,9 m/s 160 m über Grund. Dieser neue Orientierungswert für geeignete Flächen – mindestens 215 W/m2 – wird den Planungsträgern und Behörden als künftige Beurteilungsgrundlage empfohlen."
Mindestanforderung für einen wirtschaftlichen Betrieb: 215 W/m2. !!
In den Festlegungen der Windvorranggebiete äußert sich der Regionalverband auch zu den mittleren Windleistungsdichten in den drei Gebieten und macht dazu konkrete Aussagen, die dem aktuellen Windatlas für Baden Württemberg entnommen sind. Es werden folgende Werte angegeben:
VRG Wind 50 „Breitloh“ - 204 W/m2
VRG Wind 51 „Schienerberg / Ewigkeit“ - 207 W/m2
VRG Wind 52 „Rammental“ - 198 W/m2
Alle Potentiale liegen unter dem vom Umweltministerium empfohlenen Mindestpotential !
Was können wir als Bürger tun??
Im Verfahren um die Festlegung der Windvorranggebiete sieht der Gesetzgeber ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit vor!
Dazu hat der Regionalverband am 24. April 2024 ein sogenanntes Mitwirkungsfenster geöffnet. Die Teilfortschreibung 3.2, also der Vorschlag für die Vorranggebiete, ist offen gelegt und jetzt sind Sie gefragt!! Dieses Fenster ist noch bis zum 20. September geöffnet.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und schreiben Sie eine Einsprache an den Regionalverband. Falls Sie Ideen brauchen , wir stellen in den nächsten Tagen Mustereinsprachen auf unsere Homepage, die man als Vorlage nutzen kann.
Je mehr qualifizierte Einsprachen zu den Vorrangebieten den Regionalverband erreichen, desto größer die Chance, dass die Höri vor dem Albtraum des Windpark Öhningen verschont bleibt.